| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 J.)Kein anderer Lebensabschnitt erfordert die Bewältigung derartig vieler Entwicklungsschritte und Reifungsprozesse wie die Kindheit und Jugend. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass diese sensible Entwicklungsphase schon unter den bestmöglichen Bedingungen und Umständen Kinder und ihre Eltern phasenweise herausfordert.
Als wäre das Leben in diesen ersten Jahren nicht schon aufregend und spannend genug, ergeben sich nicht selten durch biografische, familiäre und schulische Einflüsse zusätzliche Stolpersteine auf dem Weg ins Leben, die im ungünstigen Fall emotionale Krisen auslösen und Ausgangspunkt einer psychischen Störung sein können. Schulängste, Konzentrationsschwächen, psychosomatische Beschwerden, aggressives Verhalten und Ängste sind nur einige der möglichen Reaktionen auf anhaltende Belastungen im Kindes- und Jugendalter. Oft sind solche Auffälligkeiten vorübergehender Natur. Halten die Schwierigkeiten aber an und erschweren anstehende Entwicklungsschritte, kann eine Psychotherapie Kindern und Jugendlichen helfen, die zugrundeliegenden inneren Konflikte zu lösen und anstehende Entwicklungsschritte mit Mut und Zuversicht zu meistern. Was ist „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“?Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) ist seit über 40 Jahren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen und spielt in der psychotherapeutischen Versorgung eine herausragende Rolle. In Deutschland sind ca. 2/3 aller kassenfinanzierten Psychotherapien tiefenpsychologisch fundiert.
Die therapeutischen Prinzipien haben sich vor allem aus der psychoanalytischen Therapie entwickelt. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie auf Konflikten und Entwicklungsstörungen, die in der aktuellen Lebenssituation des jungen Patienten im Vordergrund stehen. Seine psychische Störung wird als Ausdruck bislang ungelöster innerer Konflikte und damit verbundener seelischer Not gesehen. In der Therapie können diese Konflikte im vertrauensvollen Arbeitsbündnis mit der Therapeutin gemeinsam betrachtet und verstanden und dabei neue gesundheitsfördernde Lösungswege erarbeitet werden.
In der therapeutischen Praxis arbeiten Patient und Psychotherapeut zielorientiert, die Ziele und Schwerpunkte werden vor und während der Behandlung miteinander besprochen.
Die Dauer einer tiefenpsychologisch fundierten Behandlung liegt meist zwischen 50 - 100 Stunden. Ebenso sind Kurzzeittherapien mit nur 25 Sitzungen möglich. Art, Häufigkeit und Dauer der Sitzungen werden dem Einzelfall angepasst. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
Die Arbeitsweise der Therapeutin richtet sich nach dem Alter der Patienten. Bei jüngeren Kindern wird ein spieltherapeutisches Setting gewählt, aber auch in der Therapie mit älteren Kindern und Jugendlichen werden neben dem Gespräch das gemeinsame Spiel und kreatives Gestalten als wesentliche Kommunikations- und Ausdrucksformen genutzt, um den jungen Patienten auch auf diesem Wege ein vertieftes Selbsterleben und neue korrigierende Beziehungserfahrungen zu ermöglichen. Im gemeinsamen Spiel und kreativen Tun bilden sich die Konflikte und Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen auf symbolische Weise oft viel eindeutiger und klarer ab, als dies durch Reden allein überhaupt möglich wäre.
Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien müssen die sorgeberechtigten Elternteile der Therapie zustimmen. Jugendliche ab 15 Jahren haben das Recht, selbst einen Antrag auf Psychotherapie zu stellen. Patienten benötigen hierzu keine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt. Kindertherapien beinhalten regelmäßige, begleitende Elterngespräche, wodurch die Eltern in die Therapie ihrer Kinder mit einbezogen und im täglichen Umgang mit dem Kind gestärkt werden. Ziel der Elternarbeit ist es, den Eltern zu helfen, ein besseres Verständnis für die Nöte ihres Kindes zu entwickeln und seine Entwicklung zukünftig noch besser unterstützen zu können. Um in der Therapie einen geschützten Rahmen für das Kind oder den Jugendlichen entstehen zu lassen, unterliegt die Therapeutin der Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Eltern. Bei einer sich abzeichnenden Gefährdung des Kindes ist die Therapeutin selbstverständlich verpflichtet, die Eltern in Kenntnis zu setzen.
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche kann bei folgenden Störungsbildern indiziert sein:
Weitere TherapieangeboteIn meiner Praxis in Jaderberg finden Sie außerdem folgende Therapie- und Beratungskonzepte für Erwachsene:
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